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#ladehemmungen

Was tun gegen Ladeplatzblockierer?

An attraktiven Ladestandorten begegnen E-Autofahrende immer wieder einer ärgerlichen Praxis: Ladeplätze sind von einem Verbrenner oder von einem nur zum Schein eingesteckten Steckerfahrzeug belegt und verunmöglichen anderen Kunden den Ladevorgang. Welche Möglichkeiten Grundeigentümer in diesem Fall haben und was wir dagegen unternehmen, erläutern wir in diesem Blogbeitrag.

Olivier  Tezgören
by Olivier Tezgören, 26.08.2024

Olivier sorgt bei GOFAST dafür, dass wir nicht nur „liefern“, sondern auch mal darüber „lafern“. Entwicklungen und Herausforderungen bei der E-Mobilität begegnet er darum auch lieber mit seinem Schreibstil als mit seinem Fahrstil.

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Wer sein Elektroauto häufig öffentlich lädt, ist dem Problem bestimmt schon begegnet. Besonders an Standorten mit einem attraktiven Umgebungsangebot, wie zum Beispiel einem Restaurant oder einem Shop, werden Ladeplätze für Elektroautos immer wieder von Fahrzeugen blockiert, die den Platz nicht für einen Ladevorgang benutzen.

Dies betrifft nicht nur Verbrennerfahrzeuge, sondern durchaus auch Steckerfahrzeuge, die entweder nur zum Schein oder noch lange nach beendetem Ladevorgang am Kabel hängen. Eine Kuriosität sind zudem auch nächtliche Tuningtreffen, die bisweilen an GOFAST Ladestationen stattfinden, weil sich die Boliden im blau schimmernden Licht auf den sozialen Medien perfekt in Szene setzen lassen. Was auch immer die Gründe sein mögen, ärgerlich und nicht im Sinne von Betreiber und Benutzer ist es allemal.
GOFAST_Oensingen_night.png
GOFAST Oensingen bei Nachtbeleuchtung

Wie ist die Rechtslage?

Leider ist es gar nicht so einfach, der Praxis den Riegel zu schieben. Zunächst ist es nämlich so, dass die Polizei nur bei öffentlichen Parkplätzen befugt ist, Bussen zu verteilen. Viele öffentliche Ladestationen stehen hingegen auf Privatgrund. Und da dürfen weder Polizei noch Grundeigentümer Parkbussen verteilen. Es gibt jedoch auch auf Privatgrund verschiedene Möglichkeiten, gegen unzulässig abgestellte Fahrzeuge vorzugehen. Eine häufig praktizierte Massnahme ist das Ausstellen einer Umtriebsentschädigung durch Grundstückeigentümer oder dinglich Berechtigte (z.B. Mieter). Diese werden oft von beauftragten Überwachungsfirmen eingefordert und belaufen sich in der Regel auf rund 50 Franken. Wenn der Parkplatz dringend gebraucht wird, kann der Eigentümer zudem auf eigene Kosten einen Abschleppdienst beauftragen. Die Kosten können nachträglich vom Falschparkierer zurückverlangt werden, mit dem Risiko eines aufwendigen Zivilverfahrens, wenn dieser die Zahlung verweigert. Bei Vorliegen eines richterlichen Verbots und entsprechender Beschilderung oder Markierung, hat der Eigentümer zudem die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Kunden, die ihr E-Auto wegen einem blockierten Ladeplatz nicht laden können, sind hingegen nicht berechtigt, selbst Massnahmen, wie etwa Zuparkieren oder gar Abschleppen, zu ergreifen.

Dilemmasituation für Grundstückeigentümer

Auch wenn Grundeigentümer also über verschiedene Handlungsoptionen verfügen, sind diese jeweils mit Aufwand und Risiken verbunden, was immer auch die Frage der Verhältnismässigkeit aufwirft. Darüber hinaus gibt es zudem noch einen weiteren Grund, warum in der Praxis bisweilen nur halbherzig gegen das Blockieren von Ladeplätzen vorgegangen wird. Weil nämlich auch Ladeplätze in der Regel wertvolle Kundenparkplätze sind, befinden sich Grundeigentümer bezüglich Sanktionen für Ladeplatzblockierer in einer Dilemmasituation. Während sie mit den Elektro-Ladeplätzen einerseits einen Mehrwert für E-Autofahrerinnen bieten möchten, wollen sie gleichzeitig ihre Kunden mit Verbrennerauto nicht mit einer «Parkbusse» vergraulen. So lange E-Autos noch die klare Minderheit im Strassenbild darstellen, muss deshalb damit gerechnet werden, dass viele Grundeigentümer von einer härteren Gangart gegenüber Ladeplatzblockierern absehen. Auf lange Sicht dürfte sich diese Dynamik aber umkehren.

Mit Blockiergebühr und einer Prise Humor

Als direkt betroffene Mieterin hat GOFAST selbstverständlich auch ein hohes Interesse daran, dass die Ladeplätze ausschliesslich während des Ladevorgangs belegt werden. Nach einer Stunde, also dann, wenn ein schnellladefähiges E-Auto sicher genug Strom geladen hat, erheben wir deshalb eine Blockiergebühr in der Höhe von 25 Rappen pro Minute. Diese zusätzliche Gebühr dient genau dem Zweck, dass auch E-Autofahrende den Ladeplatz wieder für die nächsten Kundinnen freigeben. Diese Blockiergebühr kommt logischerweise aber nur bei Autos zur Anwendung, die an dem Platz auch Strom bezogen haben. In den anderen Fällen setzen wir im Moment meistens auf die Anwendung von Softpower.

Blockierpostkarten.png
Postkarten gegen Ladeplatzblockierer
Um Personen, die mit ihrem Auto einen unserer Schnellladeplätze blockieren, mit einem Augenzwinkern auf ihr Vergehen hinzuweisen, haben wir Postkarten mit verschiedenen Motiven kreiert, die unsere Aussendienstmitarbeitenden bei betreffenden Fahrzeugen unter den Scheibenwischer klemmen. Mit stetem Tropfen sensibilisieren wir damit jeden Tag ein paar zusätzliche Verkehrsteilnehmer für die Problematik. Wer uns dabei unterstützen will, darf gerne hier  kostenlos ein Postkartenset, bestehend aus je 5 Postkarten pro Motiv bestellen.

Postkarten bestellen

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